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Technische Universität Berlin - Fakultät VI – Planen Bauen Umwelt – Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung

Bei der Technischen Universität Berlin ist/sind folgende Stelle/n zu besetzen:

Universitätsprofessur – Bes. Gr. W3

für das Fachgebiet "Umweltplanung".

Aufgabenbeschreibung:

Die Professur vertritt das Fachgebiet „Umweltplanung“ in Forschung und Lehre. Adressiert werden formelle und informelle Instrumente der raum- und landschaftsbezogenen Umweltplanung aus dem nationalen und internationalen Kontext. Dies sind u. a. die Landschaftsplanung in Deutschland und umwelt- und raumbezogene Planungen anderer Staaten, Schutzgebietsplanungen, umwelt- und landschaftsbezogene Planungen auf der Basis von EU-Richtlinien/Verordnungen oder auch Konzepte und Strategien zu Grüner Infrastruktur, Klimaschutz und -anpassung oder Biodiversität. Ausdrücklich nicht angesprochen sind Instrumente der Umweltprüfung. Schwerpunkte liegen auf dem inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklungsbedarf dieser Instrumente sowie auf Fragen der zukunftsfähigen Entwicklung von Zielen und Strategien des Naturschutzes als gesellschaftlichem Handlungsfeld.

Das Themenfeld der Professur ist vor dem Hintergrund einschneidender ökosystemarer und gesellschaftlicher Veränderungen zu bearbeiten. Dabei sind global wirksame Prozesse und Beziehungen ebenso in den Blick zu nehmen wie die supranationale (EU), nationale, regionale und lokale Ebene – einschließlich ihrer Wechselwirkungen. Analyse und Fortentwicklung von Zielen, Strategien, Instrumenten und Methoden der Umweltplanung und des Naturschutzes bleiben nicht auf Deutschland beschränkt.

Die aus den aufgezeigten Schwerpunkten und Forschungsfeldern resultierenden Aufgaben bearbeitet das Fachgebiet auf der Basis hoher planungswissenschaftlicher und planungspraktischer Kompetenz sowie umfassender Kenntnisse des Naturschutzes in seinem planungsbezogenen und gesellschaftlichen Kontext. Aufgrund dieser Anforderungen sind Schnittstellen zu den ökologischen Wissenschaften, der Geoinformationsverarbeitung, der Landschaftsarchitektur sowie den Sozial-, Politik-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften von Bedeutung.

Die Lehre des Fachgebietes in deutscher und englischer Sprache ist integraler Bestandteil der Studiengänge „Ökologie und Umweltplanung“ (Bachelor, Master) sowie des internationalen, englischsprachigen Masterstudiengangs „Environmental Planning“. Darüber hinaus besuchen Studierende der Studiengänge Stadtökologie, Landschaftsarchitektur, Stadt- und Regionalplanung, Verkehrswesen, Soziologie u. a. die Lehrveranstaltungen. Die bestehenden Lehrangebote, darunter insbesondere die Studienprojekte sollen von der neuen Professur übernommen und weiterentwickelt werden, u.a. um zukünftig noch weiter interdisziplinär in andere Studiengänge der Fakultät VI hineinzuwirken.

Zu den weiteren Aufgaben der Professur gehören die Führung und Leitung des Fachgebietes und seiner Mitarbeiter*innen, Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs, Frauen und gesellschaftlicher Vielfalt, Wissenstransfer, Initiativen zur Internationalisierung, gender- und diversitätskompetentes und nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sowie Gremien- und Kommissionsarbeit.

Erwartete Qualifikationen:

Die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 100 BerlHG muss gegeben sein. Hierzu gehören ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Umwelt-/Landschaftsplanung, Ökologie und Umweltplanung oder vergleichbar; besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (i.d.R. nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion in den o.g. Fachrichtungen), zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (i.d.R. positiv evaluierte Juniorprofessur, Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen) sowie pädagogische Eignung, dokumentiert in einem Lehrportfolio (nähere Informationen zum Lehrportfolio).

Erwartet werden umfassende Kenntnisse, die eine hervorragende, national und international sichtbare Erfüllung der o. g. Aufgaben des Fachgebiets gewährleisten. Dies umfasst vertiefte fachliche Kenntnisse zu den verschiedenen Instrumenten der raum- und landschaftsbezogenen Umweltplanung (national, international), einschließlich ihrer Inhalte und Planungsgegenstände (Umweltgüter, Landschaften, Landnutzungen, menschliche Lebensqualität), theoretischer und konzeptioneller Grundlagen, anzuwendender Methoden und Techniken sowie ihrer rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Daher ist eine hohe natur- und sozialwissenschaftliche Schnittstellenkompetenz erforderlich im Sinne grundlegender inhaltlicher Kenntnisse dieser Disziplinen. Ebenso bedeutsam sind Kenntnisse der Ziele, Aufgaben, Akteure, Strukturen und Funktionen des Naturschutzes als gesellschaftlichem Handlungsfeld.

Neben den eben genannten Anforderungen ist zudem eine hohe Qualifikation in mindestens 4 der 6 nachfolgend genannten Punkte erforderlich. Für jene Punkte, in denen eine hohe Qualifikation nicht bereits gegeben ist, ist überzeugend darzustellen, wie und in welchem Umfang der*die Bewerber*in die dabei angesprochenen Themen bereits behandelt hat und künftig behandeln will. Die genannten Beispiele stehen dabei exemplarisch, sie sind weder abschließend noch müssen sie in ihrer Gesamtheit erfüllt werden.

  1. Übergeordnete formelle und informelle Umweltziele und Konzepte auf nationaler und internationaler Ebene sowie deren Bedeutung für Umweltplanung und Naturschutz; z. B. sozialökologische Transformation, Sustainable Development Goals, Klimaschutz und Klimaanpassung, Schutz biologischer Vielfalt; einschließlich potenzieller Beiträge von Umweltplanung und Naturschutz.
  2. Auswirkungen gesellschaftlicher Zustände und Veränderungen auf Umweltplanung und Naturschutz; z. B. Digitalisierung, demografische Veränderungen, Konsumverhalten, Zunahme antidemokratischer Tendenzen, Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, neokolonialistische Strukturen im Naturschutz.
  3. Auswirkungen ökosystemarer/naturräumlicher Veränderungen (auf Umweltplanung und Naturschutz), inkl. Methoden zu deren Integration in Instrumente der Umweltplanung; z. B. Klimawandel, Verlust biologischer Vielfalt, veränderte Wasserverfügbarkeit, Bodenverluste, Veränderungen gesamter Landschaften.
  4. Landnutzungen und Landnutzungsänderungen sowie deren Auswirkungen auf Ziele und Inhalte von Naturschutz und umweltplanerischen Instrumenten inklusive der daraus resultierenden Synergien und Konflikte; z. B. Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Tourismus, Energie, Rohstoffabbau.
  5. Bedeutung und Wechselwirkungen verschiedener räumlicher Ebenen in ökologischer und gesellschaftlich-politischer Hinsicht; z. B. regionale und lokale Auswirkungen des globalen Klimawandels, Auswirkungen von UN-Konventionen und EU-Beschlüssen auf planerische Erfordernisse im nationalen, regionalen und lokalen Kontext, Telecoupling-Effekte.
  6. Planungsmethoden (bestehend, künftig zu entwickelnd) zur adäquaten Bearbeitung bestehender und sich abzeichnender umweltplanerischer und naturschutzbezogener Aufgaben aufgrund gesellschaftlicher und ökosystemarer/naturräumlicher Veränderungen; z. B. Landschaftsanalyse und -bewertung, Szenario-Planung, Backcasting, Conservation Standards, Partizipation.

Die Fähigkeit zu inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit mit Partner*innen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft wird ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft zum Engagement in der akademischen Selbstverwaltung und zur Fortschreibung der zentralen Studiengänge.

Die Technische Universität Berlin erwartet von ihren Professor*innen die Bereitschaft und Kompetenz, Verantwortung für die Leitung und strategische Entwicklung des Fachgebietes und seiner Mitarbeiter*innen zu übernehmen. Dies beinhaltet insbesondere das Bewusstsein der besonderen Verantwortung für die Schaffung gender- und diversitätssensibler Arbeits- und Studienbedingungen. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs, Frauen und gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Die Bereitschaft und Fähigkeit, in Forschung und Lehre Impulse zur Internationalisierung und einem nachhaltigkeitsorientierten Handeln zu setzen, wird erwartet. Erfahrungen mit Initiativen in der Wissenschaftskommunikation sowie im Wissenstransfer sind wünschenswert.

Als international profilierte Universität setzen wir sehr gute Englischkenntnisse voraus und begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von nicht deutschsprachigen Wissenschaftler*innen. Da Lehrveranstaltungen auch in deutscher Sprache durchzuführen sind, wird die Beherrschung bzw. Bereitschaft zum schnellstmöglichen Erlernen der deutschen Sprache vorausgesetzt (siehe hierzu auch die aktuellen Informationen der Stabsstelle Berufungen).

Eine Doppelbesetzung der Professur (geteilte Professur) ist nicht möglich.

Hinweise zur Bewerbung:

Die Technische Universität Berlin strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert deshalb qualifizierte Bewerberinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die TU Berlin schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und mit Migrationshintergrund sind herzlich willkommen. Wir sind als familiengerechte Hochschule zertifiziert und bieten Ihnen und Ihrer Familie mit dem Dual Career Service Unterstützung beim Wechsel nach Berlin an.

Ihre Bewerbung in englischer Sprache senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2025 unter Angabe der Kennziffer mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Forschungs- und Lehrkonzept, Lehrportfolio, Liste der eingeworbenen Drittmittel, vollständiger Publikations- und Vortragsliste inkl. Nennung der fünf wichtigsten Publikationen) per E-Mail in einer pdf-Datei an bewerbungen@fak6.tu-berlin.de. Die Bereitstellung von elektronischen Unterlagen über Cloud-Dienste wie WE-Transfer, Dropbox o.ä. wird nicht akzeptiert. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Technische Universität Berlin – Die Präsidentin, Dekanin der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt, Sekr. A1, Straße des 17. Juni 152, 10623 Berlin.

Für Auskünfte zum formalen Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte an berufungen@fak6.tu-berlin.de. Fachliche Anfragen richten Sie bitte ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse; diese werden an die*den Vorsitzende*n der Berufungskommission weitergeleitet.

Mit der Abgabe einer Onlinebewerbung geben Sie als Bewerber*in Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung Ihrer Bewerbung auf elektronischem Wege keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten übernommen werden kann. Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gem. DSGVO finden Sie auf der Webseite der Personalabteilung: https://www.tu.berlin/abt2-t/services/rechtliches/datenschutzerklaerung-bei-bewerbungen

Technische Universität Berlin - Die Präsidentin - Dekanin der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt, Prof. Dr. Wellner, Straße des 17. Juni 152, 10623 Berlin